Ohne Geld keine Anwälte und kein Konto?
Nein!
Es gibt doch Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) und das Pfändungsschutzkonto.
Wie und unter welchen Voraussetzungen Menschen mit geringen Einkünften bei Bedarf kostenlos rechtliche Beratung oder auch anwaltliche Vertretung im Gerichtsverfahren erhalten können erläutert
Rechtsanwältin Hertha Vagts-Bade
am Mittwoch, dem 14. November um 19:00 Uhr in der Beratungsstelle der DMSG Ortsvereinigung Münster e.V.
In dem 45-minütigen Vortrag soll auch aufgezeigt werden, wie das Girokonto gegen Pfändungen der für den Lebensunterhalt benötigten Geldmittel dauerhaft geschützt werden kann. Danach besteht bis ca. 20:30 Uhr Gelegenheit für Fragen und Gespräche zum Thema.
Termin:
14. November 2012 von 19:00 – 20:30 Uhr
Ort:
Beratungsstelle der DMSG
(Souterrain)
Maximilianstraße 13
48147 Münster
Die Teilnahme ist kostenlos!
Anmeldeschluss:
1. November 2012
Anmeldung:
DMSG-Beratungsstelle
Maximilianstr. 13
48147 Münster
eMail: birgit.niemann@ms-muenster.de
Tel.: 02 51 / 23 23 13