Ohne Geld keine Anwälte und kein Konto?
Nein! Es gibt doch Beratungshilfe, Prozess-kostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrens-kostenhilfe) und das Pfändungsschutzkonto. Wie und unter welchen Voraussetzungen Menschen mit geringen Einkünften bei Bedarf kostenlos rechtliche Beratung oder auch anwaltliche Vertretung im Gerichtsverfahren erhalten können, erläutert Rechtsanwältin Hertha Vagts-Bade.
In dem 45-minütigen Vortrag soll auch aufgezeigt werden, wie das Girokonto gegen Pfändungen der für den Lebensunterhalt benötigten Geldmittel dauerhaft geschützt werden kann.
Danach besteht bis ca. 20:30 Uhr Gelegenheit für Fragen und Gespräche zum Thema.
Termin: 17. April 2013
Zeit: 19:00 – 20:30 Uhr
Ort:
DMSG-Beratungsstelle
(Souterrain)
Maximilianstraße 13
48147 Münster
Anmeldeschluss: 30. März 2013
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung:
DMSG-Beratungsstelle
Maximilianstr. 13
48147 Münster
Tel.: 02 51 / 23 23 13
birgit.niemann@ms-muenster.de